Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - I-3 Va 9/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13573
OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - I-3 Va 9/03 (https://dejure.org/2009,13573)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2009 - I-3 Va 9/03 (https://dejure.org/2009,13573)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - I-3 Va 9/03 (https://dejure.org/2009,13573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung einer in den USA eingereichten Sammelklage schwarzer Südafrikaner wegen Unterstüzung des früheren südafrikanischen Apartheid-Regimes an ein Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland

  • Judicialis

    EGGVG §§ 23 ff; ; HZÜ Art. 1; ; HZÜ Art. 13

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23; HZÜ Art. 1; HZÜ Art. 13
    Zustellung einer in den USA eingereichten Sammelklage schwarzer Südafrikaner wegen Unterstüzung des früheren südafrikanischen Apartheid-Regimes an ein Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 573
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 2247/06

    Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Zustellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03
    Nichts anderes gilt nach überwiegender Auffassung, der der Senat sich ausdrücklich anschließt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2007, 2 BvR 2247-2249/06; OLG Celle, 16 VA 4/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.06.2005, 12 VA 2/04) für eine Klage auf Verdreifachung des festgesetzten Schadensersatzes.

    Nach dem damit anwendbaren Art. 13 HZÜ darf die Zustellung nur abgelehnt werden, wenn der ersuchte Staat die Erledigung für geeignet hält, seine Hoheitsrechte oder seine Sicherheit zu gefährden (grundlegend BVerfG 2 BvR 2247-2249/06).

    Die Grenze kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dort erreicht sein, wo das mit der Klage verfolgte Ziel "offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstieße" (BVerfG, Beschluss vom 25.07.2003, 2 BvR1198/03 "Napster"; 2 BvR 2247-2249/06).

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.06.2007 (2 BvR 2247-2249/06) können die - auch im vorliegenden Fall zum Tragen kommenden - besonderen Rechtsinstitute des amerikanischen Rechts weder für sich genommen noch in Kumulation bereits als solche den Vorwurf begründen, dass auf sie gestützte Klagen offensichtlich mit unverzichtbaren Grundsätzen eines freiheitlichen Rechtsstaates unvereinbar seien.

    Vor einer konkreten gegen die Antragstellerin gerichteten Beweisaufnahme bedarf es zudem weiterer Rechtshilfeentscheidungen deutscher Hoheitsträger (Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HBÜ) vom 18.03.1970), bei denen die Rechte der Antragstellerin zu beachten sind (vgl. BVerfG 2 BvR 2247-2249/06 und 2 BvR 1133/04).

    Schließlich ist auch die rechtspolitische Entscheidung, für deliktisches Handeln mit einer Vielzahl von Geschädigten Sammelklagen zuzulassen, an denen sich das einzelne Mitglied der class nicht aktiv beteiligen muss, von deutscher Seite - auch unter Berücksichtigung damit verbundener Erschwernisse für die Beklagten solcher Klagen - grundsätzlich zu respektieren, solange auch im class action-Verfahren unabdingbare Verteidigungsrechte gewahrt bleiben (BVerfG 2 BvR 1133/04 und 2 BvR 2247-2249/06).

    Nur dann kann ein Verstoß gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaates gegeben sein, der deutsche Staatsorgane zur Zurückweisung des Ersuchens verfassungsrechtlich verpflichten und völkerrechtlich berechtigen kann (BVerfG 2 BvR 2247-2249/06).

    Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen können regelmäßig darin zu sehen sein, dass die erhobene Klageforderung auch in ihrer Höhe offensichtlich keine Grundlage hat, dass der Beklage mit dem angegriffenen Verhalten offensichtlich nichts zu tun hat oder dass erheblicher, auch publizistischer Druck aufgebaut wird, um den Beklagten in einen an sich ungerechtfertigten Vergleich zu zwingen (BVerfG, 2 BvR 2247-2249/06).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 20 VA 7/05

    Internationale Rechtshilfe: Anfechtbarkeit einer bereits ausgeführten Zustellung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03
    Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach der Rechtsprechung des Senats und weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschlüsse vom 22.09.2008, I - 3 VA 6/08 und vom 21.04.2006, I - 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf Schadensersatz mit Strafcharakter gerichtete Klagen.

    Sowohl aus US-amerikanischer als auch aus deutscher Sicht ist eine Zivilsache anzunehmen (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; Senat 3 VA 12/05).

    Das Verfahren wird von Privaten betrieben und jedenfalls dann, wenn der Strafschadensersatz an den Geschädigten zu entrichten ist, liegt auch nach deutschem Recht eine Zivilsache vor (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05).

    Nichts anderes gilt nach überwiegender Auffassung, der der Senat sich ausdrücklich anschließt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2007, 2 BvR 2247-2249/06; OLG Celle, 16 VA 4/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.06.2005, 12 VA 2/04) für eine Klage auf Verdreifachung des festgesetzten Schadensersatzes.

    Auch der Umstand, dass es sich vorliegend um eine so genannte class action handelt und der Kläger K. auch für die 32.700 Mitglieder seiner Organisation auftritt, ändert nichts an der rechtlichen Einordnung der Klage als Zivil- oder Handelsklage im Sinne des HZÜ (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; OLG Sachsen-Anhalt, 4 VA 1/04; inzident BVerfG, 2 BvR 2247 - 2249/06).

    Dass bei einer - im angloamerikanischen Recht zulässigen - Sammelklage, einzeln aufgeführte Kläger eine nicht näher bekannte, unter Umständen große Anzahl nicht aufgeführter anderer Geschädigter repräsentieren, berührt den Charakter der Klage als Zivil- oder Handelsklage ebenso wenig wie die Möglichkeit eines - dem Hauptsacheprozess vorgeschalteten - so genannten pre-trial discovery Verfahrens (vgl. Senat, Beschluss vom 22.09.2008, I - 3 VA 6/08; OLG Frankfurt, 20 VA 7/05 m.w.N.).

    Würden die Grundsätze der innerstaatlichen Rechtsordnung bereits zum Maßstab für die Zustellung gemacht, so würde der internationale Rechtshilfeverkehr erheblich beeinträchtigt (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; Senat, I - 3 VA 6/08 und I - 3 VA 12/05).

    Seine Anwendung kommt nur dann in Betracht, wenn bereits die Zustellung einer Klage besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich bringen würde (BverfG, Beschluss vom 07.12.1994, 1 BvR 1279/94; OLG Frankfurt 20 VA 7/05; OLG München, 9 VA 3/04; OLG Celle, 16 VA 4/05; Senat, I - VA 6/08 und I - 3 VA 12/05).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04

    Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG sowie Art

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03
    Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach der Rechtsprechung des Senats und weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschlüsse vom 22.09.2008, I - 3 VA 6/08 und vom 21.04.2006, I - 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf Schadensersatz mit Strafcharakter gerichtete Klagen.

    Diese bloße Möglichkeit verstößt aber im Verfahren der Klagezustellung noch nicht gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung (so schon BVerfG 2 BvR 1133/04).

    Vor einer konkreten gegen die Antragstellerin gerichteten Beweisaufnahme bedarf es zudem weiterer Rechtshilfeentscheidungen deutscher Hoheitsträger (Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HBÜ) vom 18.03.1970), bei denen die Rechte der Antragstellerin zu beachten sind (vgl. BVerfG 2 BvR 2247-2249/06 und 2 BvR 1133/04).

    Schließlich ist auch die rechtspolitische Entscheidung, für deliktisches Handeln mit einer Vielzahl von Geschädigten Sammelklagen zuzulassen, an denen sich das einzelne Mitglied der class nicht aktiv beteiligen muss, von deutscher Seite - auch unter Berücksichtigung damit verbundener Erschwernisse für die Beklagten solcher Klagen - grundsätzlich zu respektieren, solange auch im class action-Verfahren unabdingbare Verteidigungsrechte gewahrt bleiben (BVerfG 2 BvR 1133/04 und 2 BvR 2247-2249/06).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05

    "punitive damages": Zivil- oder Handelssache gemäß Art. 1 HZÜ - Vorbehaltsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03
    Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach der Rechtsprechung des Senats und weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschlüsse vom 22.09.2008, I - 3 VA 6/08 und vom 21.04.2006, I - 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf Schadensersatz mit Strafcharakter gerichtete Klagen.

    Sowohl aus US-amerikanischer als auch aus deutscher Sicht ist eine Zivilsache anzunehmen (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; Senat 3 VA 12/05).

    Würden die Grundsätze der innerstaatlichen Rechtsordnung bereits zum Maßstab für die Zustellung gemacht, so würde der internationale Rechtshilfeverkehr erheblich beeinträchtigt (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; Senat, I - 3 VA 6/08 und I - 3 VA 12/05).

    Seine Anwendung kommt nur dann in Betracht, wenn bereits die Zustellung einer Klage besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich bringen würde (BverfG, Beschluss vom 07.12.1994, 1 BvR 1279/94; OLG Frankfurt 20 VA 7/05; OLG München, 9 VA 3/04; OLG Celle, 16 VA 4/05; Senat, I - VA 6/08 und I - 3 VA 12/05).

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2008 - 3 VA 6/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung der Bewilligung der Zustellung einer auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03
    Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach der Rechtsprechung des Senats und weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschlüsse vom 22.09.2008, I - 3 VA 6/08 und vom 21.04.2006, I - 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf Schadensersatz mit Strafcharakter gerichtete Klagen.

    Dass bei einer - im angloamerikanischen Recht zulässigen - Sammelklage, einzeln aufgeführte Kläger eine nicht näher bekannte, unter Umständen große Anzahl nicht aufgeführter anderer Geschädigter repräsentieren, berührt den Charakter der Klage als Zivil- oder Handelsklage ebenso wenig wie die Möglichkeit eines - dem Hauptsacheprozess vorgeschalteten - so genannten pre-trial discovery Verfahrens (vgl. Senat, Beschluss vom 22.09.2008, I - 3 VA 6/08; OLG Frankfurt, 20 VA 7/05 m.w.N.).

    Würden die Grundsätze der innerstaatlichen Rechtsordnung bereits zum Maßstab für die Zustellung gemacht, so würde der internationale Rechtshilfeverkehr erheblich beeinträchtigt (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; Senat, I - 3 VA 6/08 und I - 3 VA 12/05).

  • OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04

    Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03
    Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach der Rechtsprechung des Senats und weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschlüsse vom 22.09.2008, I - 3 VA 6/08 und vom 21.04.2006, I - 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf Schadensersatz mit Strafcharakter gerichtete Klagen.

    Auch der Umstand, dass es sich vorliegend um eine so genannte class action handelt und der Kläger K. auch für die 32.700 Mitglieder seiner Organisation auftritt, ändert nichts an der rechtlichen Einordnung der Klage als Zivil- oder Handelsklage im Sinne des HZÜ (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; OLG Sachsen-Anhalt, 4 VA 1/04; inzident BVerfG, 2 BvR 2247 - 2249/06).

    Da der Senat die Anträge der Antragstellerin zurückweist, war eine formelle Beteiligung der - materiell beteiligten - Kläger des ausländischen Verfahrens nicht erforderlich (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, 4 VA 1/04; andererseits: OLG Celle, Beschluss vom 17.08.1990, 1 VA s 13/90, wonach im Verfahren gemäß §§ 23 ff. EGGVG eine Beiladung Dritter nicht stattfindet), ungeachtet der Frage nach einer rechtlichen Grundlage für eine solche Beteiligung.

  • OLG München, 07.06.2006 - 9 VA 3/04

    Zustellung einer us-amerikanischen Sammelklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03
    Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach der Rechtsprechung des Senats und weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschlüsse vom 22.09.2008, I - 3 VA 6/08 und vom 21.04.2006, I - 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf Schadensersatz mit Strafcharakter gerichtete Klagen.

    Nichts anderes gilt nach überwiegender Auffassung, der der Senat sich ausdrücklich anschließt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2007, 2 BvR 2247-2249/06; OLG Celle, 16 VA 4/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.06.2005, 12 VA 2/04) für eine Klage auf Verdreifachung des festgesetzten Schadensersatzes.

    Seine Anwendung kommt nur dann in Betracht, wenn bereits die Zustellung einer Klage besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich bringen würde (BverfG, Beschluss vom 07.12.1994, 1 BvR 1279/94; OLG Frankfurt 20 VA 7/05; OLG München, 9 VA 3/04; OLG Celle, 16 VA 4/05; Senat, I - VA 6/08 und I - 3 VA 12/05).

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03
    Seine Anwendung kommt nur dann in Betracht, wenn bereits die Zustellung einer Klage besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich bringen würde (BverfG, Beschluss vom 07.12.1994, 1 BvR 1279/94; OLG Frankfurt 20 VA 7/05; OLG München, 9 VA 3/04; OLG Celle, 16 VA 4/05; Senat, I - VA 6/08 und I - 3 VA 12/05).

    Dass eine auf punitive damages gerichtete US-amerikanische Strafschadensersatzklage als solche nicht offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstößt, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 07.12.1994 (1 BvR 1279/94) ausgeführt.

  • OLG Celle, 20.07.2006 - 16 VA 4/05

    Zustellungsersuchen an ein deutsches Zivilgericht für eine U.S. amerikanische

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03
    Nichts anderes gilt nach überwiegender Auffassung, der der Senat sich ausdrücklich anschließt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2007, 2 BvR 2247-2249/06; OLG Celle, 16 VA 4/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.06.2005, 12 VA 2/04) für eine Klage auf Verdreifachung des festgesetzten Schadensersatzes.

    Seine Anwendung kommt nur dann in Betracht, wenn bereits die Zustellung einer Klage besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich bringen würde (BverfG, Beschluss vom 07.12.1994, 1 BvR 1279/94; OLG Frankfurt 20 VA 7/05; OLG München, 9 VA 3/04; OLG Celle, 16 VA 4/05; Senat, I - VA 6/08 und I - 3 VA 12/05).

  • OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04

    Internationale Rechtshilfe: Zustellungsersuchen für eine auf einen Kartellverstoß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03
    Nichts anderes gilt nach überwiegender Auffassung, der der Senat sich ausdrücklich anschließt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2007, 2 BvR 2247-2249/06; OLG Celle, 16 VA 4/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.06.2005, 12 VA 2/04) für eine Klage auf Verdreifachung des festgesetzten Schadensersatzes.

    Der Senat teilt insoweit die Bedenken des OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 27.06.2005 (12 VA 2/04) nicht.

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 VA 6/03

    Bewilligung der Zustellung einer in den USA erhobenen Sammelklage

  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1198/03

    Vorläufige Untersagung der Zustellung einer Klageschrift im Wege der Rechtshilfe

  • BGH, 30.01.2008 - IV AR (VZ) 3/05

    Entscheidung über die Kosten

  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 VA 5/04

    Geschäftswert bei Verfahren auf Aufhebung einer Zustellungsbewilligung nach HZÜ

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 3 VA 7/21
    Dieses Ergebnis entspricht auch dem übereinstimmenden deutschen und US-amerikanischem Verständnis von einer Zivilsache, wonach über das Bestehen oder Nichtbestehen privater Rechte und Rechtsverhältnisse gleich geordneter Parteien entschieden wird (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2009 - I - 3 VA 9/03, Rn. 25 f.; Beschluss vom 2. September 2008 - I -3 VA 6/08, Rn. 24, beide juris).

    Ihre Anwendung kommt nur dann in Betracht, wenn bereits die Zustellung einer Klage (d.h. weder der eigentliche Zustellungsantrag noch die Folgen des mit der Zustellung eingeleiteten Verfahrens) besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich bringen würde (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2009 - I 3 VA 9/03, Rn. 31; Beschluss vom 22. September 2008 - I-3 VA 6/08, Rn. 28, beide juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 1 VA 4/17, S. 3, Bl. 86 GA; Geimer/Schütze, Int. Rechtsverkehr/Sujecki, a.a.O., HZÜ, Art. 13 Rn. 12).

    Darüber hinaus ist die Bewilligung der Zustellung der Klage nicht präjudiziell für die hiervon zu unterscheidende Frage der Zulässigkeit der Anerkennung und Vollstreckung eines späteren Urteils (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2009 - I-3 VA 9/03, Rn. 30, juris).

  • KG, 25.10.2012 - 1 VA 11/12

    Zustellung: Voraussetzungen der Ablehnung der Zustellung einer im Ausland

    Auch soweit die Klägerin Strafschadensersatz (u.a. in dreifacher Höhe, treble damages) verlangt, handelt es sich um einen zivilrechtlichen Zahlungsanspruch und nicht um eine Kriminalstrafe (vgl. BGH, NJW 1992, 3096, 3102; Senat, OLGZ 1994, 587, 588 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 573, 574; OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2006, 3575, 3578).

    Soweit es um Rechte des Zustellungsempfängers geht, darf die Erledigung des Ersuchens nur verweigert werden, wenn bereits durch die Zustellung die Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staats besonders schwer beeinträchtigt würden (vgl. BVerfG, NJW 1995, 649; Senat, OLGZ 1994, 587, 590 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 573, 575; OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2006, 3575, 3582 f.).

    Die besonderen Institute des amerikanischen Rechts - hier der regelmäßige Ausschluss der Kostenerstattung (american rule), das Beweisausforschungsverfahren (pretrial discovery) und Strafschadensersatz (punitive damages) - begründen weder für sich genommen noch in der Kumulation bereits als solche den Vorwurf, auf sie gestützte Klagen seien mit unverzichtbaren Grundsätzen eines freiheitlichen Rechtsstaats unvereinbar (BVerfG, IPRax 2009, 249, 250; NJW 2007, 3709, 3710; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 573, 575; 2009, 500, 502; OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2006, 3575, 3584; vgl. auch BGH, NJW 1992, 3096, 3099).

  • OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 20 VA 12/09

    Internationaler Rechtshilfeverkehr: Einordnung einer in Deutschland

    Dementsprechend wird nun in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung weitgehend einhellig die Auffassung vertreten, dass in diesem Zusammenhang entscheidend sei, ob die jeweiligen Kläger Schadensersatz für sich verlangen, bzw. einen sie selbst begünstigenden Individualanspruch geltend machen (OLG Celle IPRspr 2006, Nr. 170, 382; OLG Naumburg IPRspr 2006, Nr. 165, 357, sowie Beschluss vom 13.02.2006, 20 VA 1/05; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 500, und OLGR Düsseldorf 2009, 768; OLG München IPRspr 2006, Nr. 168, 378, je zitiert nach juris und m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.04.2011 - 1 VA 2/10

    Internationale Rechtshilfe: Nachprüfung der Entscheidung über ein

    Da der Senat den Antrag der Antragstellerin zurückweist, war eine formelle Beteiligung der - materiell beteiligten - Klägerin des ausländischen Verfahrens nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2010, 573); die Frage nach einer rechtlichen Grundlage für eine solche Beteiligung bedarf daher keiner Entscheidung.
  • KG, 13.08.2015 - 1 VA 8/15

    Positive gerichtliche Entscheidung über das Zustellungsersuchen eines Gerichts

    Soweit es um Rechte des Zustellungsempfängers geht, darf die Erledigung des Ersuchens nur verweigert werden, wenn bereits durch die Zustellung die Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staats besonders schwer beeinträchtigt würden (vgl. BVerfG, NJW 1995, 649; Senatsbeschl. v. 05.07.1994 - 1 VA 4/94 - OLGZ 1994, 587, 590f.;OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 573, 575; OLG Frankfurt, NJOZ 2006, 3575, 3582 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht